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   LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08 (https://dejure.org/2008,14735)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2008 - 6 Sa 135/08 (https://dejure.org/2008,14735)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2008 - 6 Sa 135/08 (https://dejure.org/2008,14735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Vergleichsentgelt, Ortszuschlag, Berechnung, Überleitung, TVöD

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsentgelt bei ortszuschlagsberechtigter Ehefrau ohne deren Überleitung

  • Judicialis

    ArbGG § 72 a; ; TVÜ-VKA § 5; ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 1; ; TVÜ-VKA § 5 Abs.... 2; ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 1; ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2; ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs.; ; KAT-NEK § 29 Abschn. C Abs. 1 Unterabsatz 1; ; BAT § 29 Abschn. B; ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 1; ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsentgelt bei ortszuschlagsberechtigter Ehefrau ohne deren Überleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2007 (- 6 AZR 95/07 -) darauf hingewiesen, dass die Bildung des Vergleichsentgeltes in § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA und die Einbeziehung lediglich des Ortszuschlages der Stufe 1 in das Vergleichsentgelt, wenn auch eine andere Person i. S. v. § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen ortszuschlagsberechtigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt ist, ein Vorbild in § 22 Abs. 1 Satz 4 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 findet.

    Dieser zwischen der VKA und ver.di bzw. dbb tarifunion vereinbarte TV-V war über diese Regelung hinaus sowohl von Gewerkschafts- wie auch von Arbeitgeberseite vielfach Grundlage und Vorbild der Verhandlungen zum TVöD (vgl. BAG 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 -).

    Dies gilt jedenfalls insoweit, als Leistungen mit besonderem Charakter, wie vorliegend der tarifliche Ortszuschlag, betroffen sind (BAG 25.10.2007 - 6 AZR 95/07).

    Die Tarifvertragsparteien sind freier darin, unter Inkaufnahme im Einzelfall eintretender mittelbarer Nachteile Bestimmungen zu treffen, mit denen solche Vergütungsbestandteile in generalisierender Weise behandelt werden (BAG 25.10.2007 - 6 AZR 95/07).

    Nimmt man die finanziellen Veränderungen hinzu, die sich im Laufe der Zeit durch Veränderungen in der wöchentlichen Dauer der Arbeitszeit der Ehegatten oder gar durch einen Wechsel des Arbeitgebers ergeben können, wird ersichtlich, dass eine vollständig "gerechte" Behandlung aller Fälle nicht erreichbar ist (vgl. BAG 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 -).

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil sich die Entscheidung im Rahmen der vom 6. Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 25.10.2007 (- 6 AZR 95/07 -) aufgestellten Rechtsgrundsätze hält.

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123).

    Richtig ist, dass dem Ortszuschlag der Stufe 2 eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zukommt (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24.06.2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 06.07.2006 2 AZR 587/05, NZA 2007, 167).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2.12.1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 135/08
    Richtig ist, dass dem Ortszuschlag der Stufe 2 eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zukommt (BAG 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24.06.2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • LAG Hamm, 04.02.2010 - 17 Sa 2223/07

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst bei

    Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (24.09.2008 - 6 Sa 135/08) geht die Kammer davon aus, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD bei ihren Verhandlungen das Problem, dass sich die Regelungen zum Ortszuschlag in anderen Tarifwerken ändern, sehr wohl erkannt haben.

    Die Tarifvertragsparteien sind freier darin, unter Inkaufnahme im Einzelfall eintretender mittelbarer Nachteile Bestimmungen zu treffen, mit denen solche Vergütungsbestandteile in generalisierender Weise behandelt werden (BAG 25.10.2007 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 24.09.2008 - 6 Sa 135/08).

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